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Schlichten statt Richten -
Vertragen statt Klagen


Auf dem Fussballrasen ist das Klar: Nach dem Foul beugen sich die Konfliktparteien dem Schiedsspruch. Das Spiel kann sofort weitergehen - ohne Schlägerei - ohne Anruf von Gerichten.

Wie aber geht es zu, wenn im nachbarlichen Zusammenleben etwas faul ist? Wenn das Zerwürfnis zwischen den Beteiligten nicht zu bereinigen ist, gärt es häufig unter der Oberfläche weiter; - bis es stinkt. Was ist zu tun, wenn das Zusammenleben so vergiftet ist, dass die Betroffenen darunter leiden? Stillschweigen - oder nach Polizei und Richter rufen? - Nein, beides nicht.

Jedenfalls sollte der Ruf nach der Staatsgewalt nicht erfolgen, ehe die Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung ausgeschöpft sind. Um Jedermann dabei zu helfen, halten sich Schiedsmänner und Schiedsfrauen bereit. Wenn im privaten Streit die Bemühungen versagt haben oder wenn die Hindernisse, miteinander zu sprechen, längst unüberwindbar geworden sind, ist es Zeit, sich an die örtliche Schiedsperson zu wenden. Diese ist nicht befugt, zu richten oder zu strafen, sondern beauftragt, in dem Konflikt zu vermitteln.

Nach Klärung der Ausgangslage lädt die Schiedsperson zu einer gemeinsamen Verhandlung ein. Darin gibt sie jedem der Beteiligten Gelegenheit, seine Argumente darzulegen. In einem zweiten Schritt suchen dann alle gemeinsam nach Lösungswegen. Wenn eine Vereinbarung zustande kommt, die für alle Betroffenen annehmbar ist, so wird diese schriftlich niedergelegt und ist rechtlich verbindlich. Das spart zermürbende Prozesse und lange Wege, und es ist schnell und kostensparend. Das Entscheidende aber ist: Eine gut geführte Verhandlung und eine faire Vereinbarung sind beste Voraussetzungen, damit zuvor Zerstrittene einander wieder in die Augen schauen können.

Das Schiedsamt ist eine alte Einrichtung. Aufgrund einer Neuregelung des Landesschlichtungsgesetzes für Schleswig-Holstein erhält es jetzt eine Aufwertung. Ab 01. März diesen Jahres kann bei einer ganzen Reihe von Streitigkeiten erst dann vor Gericht geklagt werden, wenn zuvor der Schlichtungsversuch bei einer Schiedsstelle erfolglos geblieben ist.

Gegenwärtig sind für Aumühle und Wohltorf als Schiedspersonen vereidigt Frau Rita Funke und als Stellvertreterin Frau Dr. Ursula Behrens-Tönnies. Wir sind von den Gemeindevertretern für dieses Amt gewählt und uns ist das Vertrauen ausgesprochen, kompetent und verschwiegen zu sein. Es ist unser Anliegen, das Schiedsamt besser bekannt zu machen. Es ist eine bürgernahe Einrichtung im Interesse des friedlichen Miteinanders.

Schiedsamt für Aumühle und Wohltorf
Rita Funke, Tel.: 51 25
Stellv.: Dr. Ursula Behrens-Tönnies
Tel.: 15 64

 

Ihre Ansprechpartner beim Amt Hohe Elbgeest finden Sie auf der Website des Amtes:
www.amt-hohe-elbgeest.de


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