Vertragen statt Klagen
Auf dem Fussballrasen ist das Klar: Nach dem Foul beugen sich die Konfliktparteien dem Schiedsspruch. Das Spiel kann sofort weitergehen - ohne Schlägerei - ohne Anruf von Gerichten.
Wie aber geht es zu, wenn im nachbarlichen Zusammenleben etwas faul ist? Wenn das Zerwürfnis zwischen den Beteiligten nicht zu bereinigen ist, gärt es häufig unter der Oberfläche weiter; - bis es stinkt. Was ist zu tun, wenn das Zusammenleben so vergiftet ist, dass die Betroffenen darunter leiden? Stillschweigen - oder nach Polizei und Richter rufen? - Nein, beides nicht.
Jedenfalls sollte der Ruf nach der Staatsgewalt nicht erfolgen, ehe die Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung ausgeschöpft sind. Um Jedermann dabei zu helfen, halten sich Schiedsmänner und Schiedsfrauen bereit. Wenn im privaten Streit die Bemühungen versagt haben oder wenn die Hindernisse, miteinander zu sprechen, längst unüberwindbar geworden sind, ist es Zeit, sich an die örtliche Schiedsperson zu wenden. Diese ist nicht befugt, zu richten oder zu strafen, sondern beauftragt, in dem Konflikt zu vermitteln.
Nach Klärung der Ausgangslage lädt die Schiedsperson zu einer gemeinsamen Verhandlung ein. Darin gibt sie jedem der Beteiligten Gelegenheit, seine Argumente darzulegen. In einem zweiten Schritt suchen dann alle gemeinsam nach Lösungswegen. Wenn eine Vereinbarung zustande kommt, die für alle Betroffenen annehmbar ist, so wird diese schriftlich niedergelegt und ist rechtlich verbindlich. Das spart zermürbende Prozesse und lange Wege, und es ist schnell und kostensparend. Das Entscheidende aber ist: Eine gut geführte Verhandlung und eine faire Vereinbarung sind beste Voraussetzungen, damit zuvor Zerstrittene einander wieder in die Augen schauen können.
Das Schiedsamt ist eine alte Einrichtung. Aufgrund einer Neuregelung des Landesschlichtungsgesetzes für Schleswig-Holstein erhält es jetzt eine Aufwertung. Es kann bei einer ganzen Reihe von Streitigkeiten erst dann vor Gericht geklagt werden, wenn zuvor der Schlichtungsversuch bei einer Schiedsstelle erfolglos geblieben ist.
Gegenwärtig sind für Aumühle und Wohltorf Herr Markus Kuhn und als Stellvertreter Herr Olaf Möbius tätig. Sie wurden vom Amtsausschuss gewählt und vom Direktor des Reinbeker Amtsgerichtes vereidigt.
Markus Kuhn |
Olaf Möbius |
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Ihre Ansprechpartner beim Amt Hohe Elbgeest finden Sie
auf der Website des Amtes: |

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